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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der IT.NRW nrwGOV Internet veröffentlichten Website des Landesbetriebs Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Folgende Funktion wird für die Barrierefreiheit implementiert:

Funktion um Inhaltsbereich direkt anzuspringen

Mit der Tabulatortaste kann die Sprungmarke „Direkt zum Inhalt“ am Anfang der Seite angesteuert und mit der Enter-Taste ausgeführt werden.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum 26.05. - 06.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung des CMS-Produktes nrwGOV (Basis Drupal).
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Der nachstehend aufgeführte Paragraph nach BITV NRW ist nicht erfüllt und damit die Inhalte nicht barrierefrei.

Nicht erfüllt: BITVNRW § 3 (2): Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und leichter Sprache auf der Startseite sind nicht vorhanden.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 03.12.2021 erstellt und zuletzt am 04.07.2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über nrwgov-support[at]it.nrw.de (unsere Support E-Mail-Adresse) an.

Alternativ können Sie auch das bereitgestellte Formular zur Meldung von Barrierefreiheitsauffälligkeiten verwenden, um mit dem Team in Kontakt zu treten.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie hier: Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it[at]mags.nrw.de (der Ombudsstelle-Barrierefreie-IT E-Mail)